4b O 224/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-01-27, 4b O 224/10 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-01-27, 4b O 224/10 U.
4b O 224/10 U.Kantonsgericht27.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 224/10 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-27
Aktenzeichen: 4b O 224/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0127.4B.O224.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 b. Zivilkammer
Tenor
I.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 29.10.2010 wird im Kostenausspruch (Ziffer II.) dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt werden.
II.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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