21 S 81/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-02-10, 21 S 81/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-02-10, 21 S 81/10
21 S 81/10Kantonsgericht10.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 81/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-10
Aktenzeichen: 21 S 81/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0210.21S81.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 02.12.2010
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X, die Richterin am Landgericht X und den Richter am Landgericht X
für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2.3.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – AZ: 37 C 7011/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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