4a O 40/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-02-10, 4a O 40/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-02-10, 4a O 40/10
4a O 40/10Kantonsgericht10.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 40/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-10
Aktenzeichen: 4a O 40/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0210.4A.O40.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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