Landgericht Düsseldorf, 2011-02-11, 39 O 178/08 U.

39 O 178/08 U.Kantonsgericht11.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 178/08 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-11

Aktenzeichen: 39 O 178/08 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0211.39O178.08U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.356,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 6 %, die Klägerin zu 94 %.

Die Beklagte trägt die Kosten der Streithelferin zu 6 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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