Landgericht Düsseldorf, 2011-02-11, 8 O 312/09

8 O 312/09Kantonsgericht11.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 312/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-11

Aktenzeichen: 8 O 312/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0211.8O312.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.979,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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