Landgericht Düsseldorf, 2011-02-15, 6 O 499/09

6 O 499/09Kantonsgericht15.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 6 O 499/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-15

Aktenzeichen: 6 O 499/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0215.6O499.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 40.800,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. November 2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung und Abtretung aller Rechte aus den 40 Stück Wertpapieren des Klägers mit der Bezeichnung XXXXXXXXXX, Wertpapierorder-Nr.: XXXXXXXXXXX.

II.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger € 633,10 an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Januar 2010 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages, die auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.

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