Landgericht Düsseldorf, 2011-02-18, 8 O 234/10

8 O 234/10Kantonsgericht18.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 234/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-18

Aktenzeichen: 8 O 234/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0218.8O234.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des gegen sie nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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