7 O 276/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-02-22, 7 O 276/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-02-22, 7 O 276/10
7 O 276/10Kantonsgericht22.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 276/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-22
Aktenzeichen: 7 O 276/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0222.7O276.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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