Landgericht Düsseldorf, 2011-03-04, 8 O 334/08 U

8 O 334/08 UKantonsgericht04.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 334/08 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-04

Aktenzeichen: 8 O 334/08 U

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0304.8O334.08U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Motorrades Harley-Davidson FXD Dyna, Erstzulassung am 16.11.1992, Fahrgestell-Nr. 1HD1GDL1XPY305110. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 661,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2008 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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