4a O 148/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-03-10, 4a O 148/10 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-03-10, 4a O 148/10 U.
4a O 148/10 U.Kantonsgericht10.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 148/10 U. — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 4a O 148/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0310.4A.O148.10U.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
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I Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Juli 2010 zu zahlen.
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II Im Übrigen wird die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen.
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III Der Beklagte zu 2) trägt seine außergerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu ¼. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu ¾.
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IV Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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V Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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