3 KLs 1/11•Landgericht Düsseldorf, 2011-03-22, 3 KLs 1/11
Landgericht Düsseldorf, 2011-03-22, 3 KLs 1/11
3 KLs 1/11Kantonsgericht22.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 KLs 1/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-22
Aktenzeichen: 3 KLs 1/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0322.3KLS1.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage in sechs Fällen, wobei es bei der Erpressung in drei Fällen beim Versuch blieb, und wegen versuchter gewerbsmäßiger Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Er hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 253 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4, 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 53 StGB
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