Landgericht Düsseldorf, 2011-03-22, 3 KLs 1/11

3 KLs 1/11Kantonsgericht22.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 KLs 1/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-22

Aktenzeichen: 3 KLs 1/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0322.3KLS1.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage in sechs Fällen, wobei es bei der Erpressung in drei Fällen beim Versuch blieb, und wegen versuchter gewerbsmäßiger Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und zehn Monaten

verurteilt.

Er hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 253 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4, 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 53 StGB

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