33 O 125/06•Landgericht Düsseldorf, 2011-03-23, 33 O 125/06
Landgericht Düsseldorf, 2011-03-23, 33 O 125/06
33 O 125/06Kantonsgericht23.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 33 O 125/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-23
Aktenzeichen: 33 O 125/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0323.33O125.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung einer Erhöhung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach der Eingliederung der CC für U warenindustrie in die E werden bezüglich der Antragsteller zu 2. und 3. als unzulässig und im Übrigen (Antragsteller zu 1. und 4.) als unbegründet zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters, die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1. und 4. sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegner als Gesamtschuldner.
Die Antragsteller zu 2. und 3. tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selber.
Der Geschäftswert für das gerichtliche Verfahren beträgt
200.000,00 Euro.
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