Landgericht Düsseldorf, 2011-04-14, 37 O 108/00

37 O 108/00Kantonsgericht14.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 108/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-14

Aktenzeichen: 37 O 108/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0414.37O108.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das am 23. Juli 2001 verkündete Vorbehaltsurteil der Kammer wird für vorbehaltlos erklärt.

Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der dem Rechtsstreit auf Seiten der Klägerin und der Drittwiderbeklagten beigetretenen Streithelferinnen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

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