Landgericht Düsseldorf, 2011-04-15, 25 T 155/11

25 T 155/11Kantonsgericht15.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 155/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-15

Aktenzeichen: 25 T 155/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0415.25T155.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf 187,71 € festgesetzt.

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