21 T 63/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-04-20, 21 T 63/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-04-20, 21 T 63/10
21 T 63/10Kantonsgericht20.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 T 63/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-20
Aktenzeichen: 21 T 63/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0420.21T63.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Beschwerdekammer
Tenor
werden dem Beklagten, nachdem er die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2010 zurückgenommen hat, die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streitwert von 2.500,-- Euro auferlegt, § 516 Abs. 3 ZPO analog (BgH LM § 515 ZPO Nr. 1).
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