Landgericht Düsseldorf, 2011-04-20, 2a O 30/11

2a O 30/11Kantonsgericht20.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 30/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-20

Aktenzeichen: 2a O 30/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0420.2A.O30.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 3.2.2011 wird zur Klarstellung mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Verfügungsbeklagten im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben wird, das Kundendienstbüro des Verfügungsklägers in der nächsten Ausgabe des von der Telekom herausgegebenen Telefonbuches „Das Telefonbuch“ unter „A.“ aufzuführen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

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