2a O 79/11•Landgericht Düsseldorf, 2011-04-20, 2a O 79/11
Landgericht Düsseldorf, 2011-04-20, 2a O 79/11
2a O 79/11Kantonsgericht20.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 79/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-20
Aktenzeichen: 2a O 79/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0420.2A.O79.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 3.2.2011 wird zur Klarstellung mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Verfügungsbeklagten im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben wird, das Kundendienstbüro des Verfügungsklägers in der nächsten Ausgabe des von der Telekom herausgegebenen Telefonbuches „Das Telefonbuch“ unter „A. “ aufzuführen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
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