Landgericht Düsseldorf, 2011-04-29, 15 O 601/98

15 O 601/98Kantonsgericht29.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 601/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-29

Aktenzeichen: 15 O 601/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0429.15O601.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

I.

Das Verfahren wird gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt.

II.

Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt:

Ist im Rahmen des Deliktsgerichtsstandes des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO bei einer grenzüberschreitenden Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung für die Bestimmung des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine wechselseitige Handlungsortzurechnung zulässig?

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