Landgericht Düsseldorf, 2011-05-11, 12 O 86/11

12 O 86/11Kantonsgericht11.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 86/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-11

Aktenzeichen: 12 O 86/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0511.12O86.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 28.02.2011 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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