1 O 329/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-05-17, 1 O 329/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-05-17, 1 O 329/10
1 O 329/10Kantonsgericht17.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 329/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-17
Aktenzeichen: 1 O 329/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0517.1O329.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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