Landgericht Düsseldorf, 2011-05-27, 38. O 72/10

38. O 72/10Kantonsgericht27.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38. O 72/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-27

Aktenzeichen: 38. O 72/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0527.38O72.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 38. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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