Landgericht Düsseldorf, 2011-06-07, 10 O 88/10

10 O 88/10Kantonsgericht07.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 88/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-07

Aktenzeichen: 10 O 88/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0607.10O88.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.11.2010 - 10 O 88/10 - bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollsteckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur nach Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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