9 O 195/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-07-06, 9 O 195/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-07-06, 9 O 195/10
9 O 195/10Kantonsgericht06.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 195/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-06
Aktenzeichen: 9 O 195/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0706.9O195.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 16.061,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.2.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Kläger von vorgerichtlichen Kosten des Rechtsanwalts A in Düsseldorf in Höhe von 1.177,62 Euro freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig
vollstreckbar.
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