Landgericht Düsseldorf, 2011-07-15, 15 O 464/10

15 O 464/10Kantonsgericht15.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 464/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-15

Aktenzeichen: 15 O 464/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0715.15O464.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Auszahlung des von Steuerberater und Rechtsanwalt F verwahrten Geldbetrages in Höhe von 8.000 € im Rahmen des Ergänzungsvertrages zum Vertrag über die Errichtung einer atypischen stillen Gesellschaft vom 30.11.2006 an die Klägerin zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.

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