14c O 117/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-07-21, 14c O 117/11 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-07-21, 14c O 117/11 U.
14c O 117/11 U.Kantonsgericht21.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 117/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: 14c O 117/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0721.14C.O117.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Plombenzange mit dem Stempel mit der Bezeichnung C 3, einen Handgriff für Wechselstrom-Zähler-Steckklemmen und einen Handgriff für Drehstrom-Zähler-Steckklemmen, die auf den nachfolgenden Fotos abgebildet sind, herauszugeben:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,-- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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