Landgericht Düsseldorf, 2011-08-11, 4a O 287/10 U.

4a O 287/10 U.Kantonsgericht11.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 287/10 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-11

Aktenzeichen: 4a O 287/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0811.4A.O287.10U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.027,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 zur gesamten Hand zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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