4a O 287/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-08-11, 4a O 287/10 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-08-11, 4a O 287/10 U.
4a O 287/10 U.Kantonsgericht11.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 287/10 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-11
Aktenzeichen: 4a O 287/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0811.4A.O287.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.027,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 zur gesamten Hand zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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