33 O 46/11•Landgericht Düsseldorf, 2011-08-19, 33 O 46/11
Landgericht Düsseldorf, 2011-08-19, 33 O 46/11
33 O 46/11Kantonsgericht19.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 33 O 46/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-19
Aktenzeichen: 33 O 46/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0819.33O46.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des
Mitbestimmungsgesetzes zu bilden.
Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
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