Landgericht Düsseldorf, 2011-08-19, 33 O 46/11

33 O 46/11Kantonsgericht19.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 46/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-19

Aktenzeichen: 33 O 46/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0819.33O46.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des

Mitbestimmungsgesetzes zu bilden.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

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