11 O 339/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-08-25, 11 O 339/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-08-25, 11 O 339/10
11 O 339/10Kantonsgericht25.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 339/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: 11 O 339/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0825.11O339.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.255,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.