Landgericht Düsseldorf, 2011-08-25, 4a O 262/10

4a O 262/10Kantonsgericht25.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 262/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: 4a O 262/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0825.4A.O262.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 3.690,58 € sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 338,50 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 20% und der Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger können die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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