Landgericht Düsseldorf, 2011-09-01, 31 O 47/09 U.

31 O 47/09 U.Kantonsgericht01.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 47/09 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-01

Aktenzeichen: 31 O 47/09 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0901.31O47.09U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelsachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.030,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 5.11.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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