4a O 115/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-09-08, 4a O 115/10 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-09-08, 4a O 115/10 U.
4a O 115/10 U.Kantonsgericht08.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 115/10 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-08
Aktenzeichen: 4a O 115/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0908.4A.O115.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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