25 T 355/11•Landgericht Düsseldorf, 2011-09-12, 25 T 355/11
Landgericht Düsseldorf, 2011-09-12, 25 T 355/11
25 T 355/11Kantonsgericht12.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 355/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-12
Aktenzeichen: 25 T 355/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0912.25T355.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Auf Anordnung des Landgerichts Düsseldorf vom 12. September 2011 (AZ: 25 T 355/11) wird in Spalte 10 des Familienbuches XXX/XXX berichtigend vermerkt, dass sich die Namensführung der Ehefrau nach portugiesischen Recht richtet und sie den Familiennamen XXX führt.
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