Landgericht Düsseldorf, 2011-09-12, 25 T 355/11

25 T 355/11Kantonsgericht12.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 355/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-12

Aktenzeichen: 25 T 355/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0912.25T355.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Auf Anordnung des Landgerichts Düsseldorf vom 12. September 2011 (AZ: 25 T 355/11) wird in Spalte 10 des Familienbuches XXX/XXX berichtigend vermerkt, dass sich die Namensführung der Ehefrau nach portugiesischen Recht richtet und sie den Familiennamen XXX führt.

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