Landgericht Düsseldorf, 2011-09-15, 31 O 90/08 U.

31 O 90/08 U.Kantonsgericht15.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 90/08 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-15

Aktenzeichen: 31 O 90/08 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0915.31O90.08U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15.04.2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.266,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Parteien haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für Klägerin und Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung jeweils in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.