Landgericht Düsseldorf, 2011-09-15, 31 O 91/08 U.

31 O 91/08 U.Kantonsgericht15.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 91/08 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-15

Aktenzeichen: 31 O 91/08 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0915.31O91.08U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15.04.2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 84.428,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 % zu tragen

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für Klägerin und Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung jeweils in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge.

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