Landgericht Düsseldorf, 2011-09-15, 4b O 114/11 U.

4b O 114/11 U.Kantonsgericht15.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 114/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-15

Aktenzeichen: 4b O 114/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0915.4B.O114.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II.

Die Verfügungsklägerin hat die Verfahrenskosten zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

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