41 O 40/09•Landgericht Düsseldorf, 2011-09-28, 41 O 40/09
Landgericht Düsseldorf, 2011-09-28, 41 O 40/09
41 O 40/09Kantonsgericht28.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 41 O 40/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-28
Aktenzeichen: 41 O 40/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0928.41O40.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Nebenintervention der Nebenintervenienten A und B sind zulässig. Die Nebenintervention des Nebenintervenienten C wird zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1.), zu 2.), zu 3.) und zu 4.) je zu einem Viertel.
Die Kosten der Nebenintervention der Nebenintervenientin D und des Nebenintervenienten C tragen diese jeweils selbst.
IV.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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