9 O 103/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-10-10, 9 O 103/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-10-10, 9 O 103/10
9 O 103/10Kantonsgericht10.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 103/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-10
Aktenzeichen: 9 O 103/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1010.9O103.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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