8 O 284/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-10-21, 8 O 284/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-10-21, 8 O 284/10
8 O 284/10Kantonsgericht21.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 284/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-21
Aktenzeichen: 8 O 284/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1021.8O284.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen .
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last .
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar .
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet .
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.