Landgericht Düsseldorf, 2011-10-26, 12 O 383/11

12 O 383/11Kantonsgericht26.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 383/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-26

Aktenzeichen: 12 O 383/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1026.12O383.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag vom 10.08.2011 auf Erlass einer einstweiligen Verfü¬gung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Voll¬streckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Forderung abwen¬den, sofern nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicher¬heit in derselben Höhe leistet.

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