Landgericht Düsseldorf, 2011-10-31, 14d O 116/08

14d O 116/08Kantonsgericht31.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14d O 116/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-31

Aktenzeichen: 14d O 116/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1031.14D.O116.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14d Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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