Landgericht Düsseldorf, 2011-11-10, 4a O 149/10 U.

4a O 149/10 U.Kantonsgericht10.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 149/10 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-10

Aktenzeichen: 4a O 149/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1110.4A.O149.10U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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