Landgericht Düsseldorf, 2011-11-16, 12 O 438/10

12 O 438/10Kantonsgericht16.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 438/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-16

Aktenzeichen: 12 O 438/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1116.12O438.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- EUR zu zahlen,

  2. es zu unterlassen, Nacktabbildungen von der Klägerin wie nachstehend (in schwarz-weiß) eingeblendet, zu veröffentlichen und zu verbreiten:

A.

  1. an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 489,45 EUR zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90% und der Klägerin zu 10% auferlegt.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- EUR. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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