Landgericht Düsseldorf, 2011-11-18, 18 b O 11/10

18 b O 11/10Kantonsgericht18.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 18 b O 11/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-18

Aktenzeichen: 18 b O 11/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1118.18B.O11.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.000,-- € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 87 %, der Kläger trägt sie zu 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil für ihn vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil für den Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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