32 O 110/11•Landgericht Düsseldorf, 2011-12-08, 32 O 110/11
Landgericht Düsseldorf, 2011-12-08, 32 O 110/11
32 O 110/11Kantonsgericht08.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 O 110/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-08
Aktenzeichen: 32 O 110/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1208.32O110.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Sicherheit nach ihrer Wahl in Höhe von 201.959,30 € gem. §§ 648 a, 232 BGB zu leisten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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