3 O 30/11•Landgericht Düsseldorf, 2011-12-08, 3 O 30/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 30/11 — Vorbehaltsurteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-08
Aktenzeichen: 3 O 30/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1208.3O30.11.00
Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Gerichts vom 4. Mai 2011 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte in einem Nachverfahren vorbehalten werden.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist für die Klägerin, auch soweit diese die Zwangsvollstreckung aus dem bezeichneten Versäumnisurteil betreibt, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.