Landgericht Düsseldorf, 2011-12-12, 25 T 368/11 B. 80 K 63/06 AG Düsseldorf

25 T 368/11 B. 80 K 63/06 AG DüsseldorfKantonsgericht12.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 368/11 B. 80 K 63/06 AG Düsseldorf — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-12

Aktenzeichen: 25 T 368/11 B. 80 K 63/06 AG Düsseldorf

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1212.25T368.11B80K63.0.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. April 2011 wird aufgehoben.

Der Beteiligten zu 4. wird der Zuschlag auf das in dem Versteigerungstermin des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2011 abgegebene Gebot versagt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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