Landgericht Düsseldorf, 2011-12-15, 4a O 91/08 U.

4a O 91/08 U.Kantonsgericht15.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 91/08 U. — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-15

Aktenzeichen: 4a O 91/08 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1215.4A.O91.08U.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen

  1. die Klägerin 40 % der Gerichtskosten und 80 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3),

  2. die Beklagten zu 1) und 4) jeweils 20 % und als Gesamtschuldner 10 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und

  3. die Beklagten zu 2) und 3) jeweils 5 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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