14e O 208/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-12-19, 14e O 208/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-12-19, 14e O 208/10
14e O 208/10Kantonsgericht19.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14e O 208/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-19
Aktenzeichen: 14e O 208/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1219.14E.O208.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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