2a O 203/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-01-11, 2a O 203/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-01-11, 2a O 203/11
2a O 203/11Kantonsgericht11.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 203/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-11
Aktenzeichen: 2a O 203/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0111.2A.O203.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a O Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, das Kundendienstbüro des Klägers im elektronischen Telefonbuch (www.dastelefonbuch.de) und in der nächsten Ausgabe des Telefonbuchs „Das Telefonbuch“ als Printmedium, welches die Region … einschließt, unter „ ….“ aufzuführen oder aufführen zu lassen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 8.000,-, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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