Landgericht Düsseldorf, 2012-01-11, 2a O 203/11

2a O 203/11Kantonsgericht11.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 203/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-11

Aktenzeichen: 2a O 203/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0111.2A.O203.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a O Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, das Kundendienstbüro des Klägers im elektronischen Telefonbuch (www.dastelefonbuch.de) und in der nächsten Ausgabe des Telefonbuchs „Das Telefonbuch“ als Printmedium, welches die Region … einschließt, unter „ ….“ aufzuführen oder aufführen zu lassen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 8.000,-, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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