32 Ns 80/10•Landgericht Düsseldorf, 2012-01-24, 32 Ns 80/10
Landgericht Düsseldorf, 2012-01-24, 32 Ns 80/10
32 Ns 80/10Kantonsgericht24.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 Ns 80/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-24
Aktenzeichen: 32 Ns 80/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0124.32NS80.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. kleine Strafkammer
Tenor
Die Berufungen werden mit der Maßgabe als unbegründet verworfen,
dass die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten herabgesetzt
wird.
Die durch die Berufung der Angeklagten veranlassten Kosten des Ver-
fahrens sowie ihre insoweit entstandenen Auslagen trägt die Angeklagte.
Die durch die Berufung der Staatsanwaltschaft entstandenen Kosten des
Verfahrens sowie die der Angeklagten insoweit entstandenen notwendi-
gen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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